
am 28. Juni tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz stärkt die Zugänglichkeit des Internets. Alle Websitebetreiber – privat wie kommerziell – sind betroffen. Sie müssen schrittweise prüfen, in welchem Umfang Ihre Website überarbeitet werden muss. Überprüfen Sie, ob alle Elemente den erforderlichen Kontrast aufweisen, damit Menschen mit Sehschwäche Texte gut lesen können. Versehen Sie alle Bilder mit aussagekräftigen Beschreibungen, die auch bei der Nutzung eines Screenreaders helfen. Auch die Texte sollten in einer klaren und verständlichen Sprache verfasst sein. Kleinstunternehmen (Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft) sind vom Gesetz teilweise ausgenommen.
Das Gesetz fordert klare, zugängliche Inhalte. Der European Accessibility Act und das Barrierefreiheitsgesetz bieten dafür den Rahmen. Die Vorgaben orientieren sich an den WCAG. Dadurch werden Ihre Websites für alle Nutzer zugänglich. Wir begleiten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Was besagt das Gesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, auch bekannt als BFSG, sorgt ab 2025 für mehr digitale Inklusion. Es verpflichtet öffentliche und private Anbieter, ihre Webseiten und digitalen Inhalte barrierefrei zu gestalten. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Seiten den internationalen Richtlinien der WCAG entsprechen. Dazu gehören klare Strukturen, eine verständliche Navigation und Alternativtexte für Bilder sowie Untertitel für Videos. Das Gesetz verbessert den Zugang zu Informationen für Menschen mit Behinderungen und verhindert Diskriminierungen. Es fördert die digitale Teilhabe, wirkt sich positiv auf SEO und Nutzerfreundlichkeit aus und verhindert rechtliche Konsequenzen. Erfahrungen aus vergangenen Gesetzesänderungen, wie bei Google Fonts, zeigen: Prävention zahlt sich aus.
Was muss auf Ihrer Website geprüft werden?
- Code und Struktur: Überprüfen Sie HTML, CSS und JavaScript.
- WCAG-Umsetzung: Halten Sie die Richtlinien konsequent ein.
- Alt-Texte: Vergeben Sie klare und präzise Bildbeschreibungen.
- Medienelemente: Fügen Sie Untertitel zu Videos hinzu.
- Navigation: Sorgen Sie für einfache und verständliche Menüs.
- Farbkontraste: Achten Sie auf ausreichende Kontraste.
- Formulare: Gestalten Sie Eingabefelder übersichtlich und verständlich.
- Mobile Endgeräte: Testen Sie die Funktionalität auf allen Geräten.
- Regelmäßige Prüfungen: Führen Sie wiederkehrende Checks durch.
- Expertenrat einholen: Ziehen Sie Fachleute – ggf. auch einen Anwalt – hinzu.
Wir helfen Ihnen!
Wenn Sie die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes fristgerecht umsetzen möchten, wenden Sie sich frühzeitig an uns oder andere Dienstleister. Inklusion ist eine positive Entwicklung, die das Internet moderner und zugänglicher macht. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Webauftritt barrierefrei zu gestalten.